Bild des alten Amtsgerichts
Die Gerichtsbarkeit in Emmerich und Rees - einige Daten:
Jahr |
Begebenheit |
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vor 1233 | Vogtei- und Ortsgerichte in mehreren Ortschaften der heutigen Region Emmerich - Rees |
1233 | Mit der Verleihung der Stadtrechte erhält Emmerich eine eigene Schöffen-Gerichtsbarkeit |
1355 / 1392 | Emmerich / Rees-Aspel gelangen an das Herzogtum Kleve |
1470 | Herzogtum Kleve wird die Vogtei über das Stift Elten zugesprochen |
1723 | Stadt- und Landgerichte zu Emmerich und Rees Acht Patrimonialgerichte in den umliegenden Ortschaften |
1804 | Elten wird dem Gerichtssprengel Emmerich zugeteilt |
1806 | Abtretung des ostseits des Rheins gelegenen Teils des Herzogtums Kleve an Frankreich |
1810 | Einführung des napoleonischen Code civil |
1811 | Tribunal 1. Instanz in Rees FRiedensgerichte in Emmerich und Rees Aufhebung der Patrimonialgerichte |
1815 | Preußische Verwaltungs- und Gerichtsreform Wiedereinführung des preußischen Rechts in den rechtsrheinischen Gebieten Oberlandesgericht für den Regierungsbezirk Kleve in Emmerich (elf Monate) Land- und Stadtgerichte in Emmerich und Rees |
1820 | Auflösung des Stadt- und Landgerichts in Rees |
1824 | Bürgermeisterei Haldern wird dem Gerichtssprengel Emmerich zugeteilt |
1831 | Emmerich erhält ein Rheinzollgericht |
1849 | Auflösung des Stadt- und Landgerichts in Emmerich |
1878/1879 | Amtsgerichte in Emmerich und Rees |
1906 | Zuteilung zum Oberlandesgericht Düsseldorf |
1912 | Zuteilung zum Landgericht Kleve |
1914 | Bezug des Gerichtsgebäudes an der Seufzerallee |
1945 | Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit nach dem Krieg |
1975 | Bezirk des aufgelösten Amtsgerichts Rees wird größtenteils dem Amtsgericht Emmerich zugeschlagen |
2004 | Das Amtsgericht begeht sein 125-jähriges Jubiläum |
Im Rahmen der Festveranstaltung vom 02. Juli 2004 hielt Herr Professor Dr. Dr. Ingo Müller einen Vortrag zum Thema
"125 Jahre richterliche Unabhängigkeit in Deutschland?"
Der Vortrag spannte einen weiten geschichtlichen Bogen und beleuchtete den mutigen Einsatz vieler Richter im preußischen Abgeordnetenhaus von 1862 ebenso wie die anpassende Metamorphose der Richterschaft in der Kaiserzeit und die Selbstaufgabe der Unabhängigkeit durch die Richter in der NS-Zeit.
Zur Nachkriegszeit stellte der Referent fest:"Der Verweis auf den Rechtspositivismus wurde zur zentralen Lebenslüge der deutschen Juristen zur Erklärung ihres Beitrages zum Naziunrecht."
Erst in den 70ger Jahren - so Müller - sind Fortschritte für die Entwicklung der richterlichen Unabhängigkeit erkennbar.
Sehr kritisch sah der Referent die gegenwärte Entwicklung. "Die Richter können das nicht klaglos hinnehmen und sie sollen sich vielleicht des Aufrufs ihres Kollegen Carl Twesten von 1965 erinnern: Freund, jetzt ist Zeit zu lärmen!"
Foto: A. Endermann, Rh. Post
Zur rheinischen Rechtsgeschichte zeigten wir im Rahmen einer vom Landeshauptarchiv Rheinland-Pfalz konzipierten Ausstellung
200 Jahre Code civil im Rheinland
Im Rahmen der Ausstellungseröffnung referierte der Archivdirektor Dr. Wolfgang Hans Stein zum dem Thema
"Die Bedeutung des Code civil für Deutschland"