Bild des alten Amtsgerichts

Altes Amtsgericht

 

Die Gerichtsbarkeit in Emmerich und Rees - einige Daten:

Jahr

Begebenheit

vor 1233 Vogtei- und Ortsgerichte in mehreren Ortschaften der heutigen Region Emmerich - Rees
1233 Mit der Verleihung der Stadtrechte erhält Emmerich eine eigene Schöffen-Gerichtsbarkeit
1355 / 1392 Emmerich / Rees-Aspel gelangen an das Herzogtum Kleve
1470 Herzogtum Kleve wird die Vogtei über das Stift Elten zugesprochen
1723 Stadt- und Landgerichte zu Emmerich und Rees
Acht Patrimonialgerichte in den umliegenden Ortschaften
1804 Elten wird dem Gerichtssprengel Emmerich zugeteilt
1806 Abtretung des ostseits des Rheins gelegenen Teils des Herzogtums Kleve an Frankreich
1810 Einführung des napoleonischen Code civil
1811 Tribunal 1. Instanz in Rees
FRiedensgerichte in Emmerich und Rees
Aufhebung der Patrimonialgerichte
1815 Preußische Verwaltungs- und Gerichtsreform
Wiedereinführung des preußischen Rechts in den rechtsrheinischen Gebieten
Oberlandesgericht für den Regierungsbezirk Kleve in Emmerich (elf Monate)
Land- und Stadtgerichte in Emmerich und Rees
1820 Auflösung des Stadt- und Landgerichts in Rees
1824 Bürgermeisterei Haldern wird dem Gerichtssprengel Emmerich zugeteilt
1831 Emmerich erhält ein Rheinzollgericht
1849 Auflösung des Stadt- und Landgerichts in Emmerich
1878/1879 Amtsgerichte in Emmerich und Rees
1906 Zuteilung zum Oberlandesgericht Düsseldorf
1912 Zuteilung zum Landgericht Kleve
1914 Bezug des Gerichtsgebäudes an der Seufzerallee
1945 Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit nach dem Krieg
1975 Bezirk des aufgelösten Amtsgerichts Rees wird größtenteils dem Amtsgericht Emmerich zugeschlagen
2004 Das Amtsgericht begeht sein 125-jähriges Jubiläum

        

 

Im Rahmen der Festveranstaltung vom 02. Juli 2004 hielt Herr Professor Dr. Dr. Ingo Müller einen Vortrag zum Thema

                                                "125 Jahre richterliche Unabhängigkeit in Deutschland?"

                                                                 Einladungsschreiben

 

Der Vortrag spannte einen weiten geschichtlichen Bogen und beleuchtete den mutigen Einsatz vieler Richter im preußischen Abgeordnetenhaus von 1862 ebenso wie die anpassende Metamorphose der Richterschaft in der Kaiserzeit und die Selbstaufgabe der Unabhängigkeit durch die Richter in der NS-Zeit.

Zur Nachkriegszeit stellte der Referent fest:"Der Verweis auf den Rechtspositivismus wurde zur zentralen Lebenslüge der deutschen Juristen zur Erklärung ihres Beitrages zum Naziunrecht."

Erst in den 70ger Jahren - so Müller - sind Fortschritte für die Entwicklung der richterlichen Unabhängigkeit erkennbar.

Sehr kritisch sah der Referent die gegenwärte Entwicklung. "Die Richter können das nicht klaglos hinnehmen und sie sollen sich vielleicht des Aufrufs ihres Kollegen Carl Twesten von 1965 erinnern: Freund, jetzt ist Zeit zu lärmen!"

Prof. Dr. Dr. Mueller
Foto: A. Endermann, Rh. Post

 

Zur rheinischen Rechtsgeschichte zeigten wir im Rahmen einer vom Landeshauptarchiv Rheinland-Pfalz konzipierten Ausstellung

                                                             200 Jahre Code civil im Rheinland

                                                                          Code civil

Im Rahmen der Ausstellungseröffnung referierte der Archivdirektor Dr. Wolfgang Hans Stein zum dem Thema

"Die Bedeutung des Code civil für Deutschland"