Beachten Sie bitte, dass beim Amtsgericht Emmerich am Rhein die gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Sie erreichen die Mitarbeiter deshalb am sichersten in der sogenannten Kernarbeitszeit, die arbeitstäglich jeweils um 08:30 Uhr beginnt.

                                        Sprechzeiten

Wochentage

Zeiten

montags bis freitags

08:30 Uhr - 12:30 Uhr

 
zusätzlich jeden Montag

13:00 Uhr - 15:00 Uhr

 A C H T U N G!

Eingeschränkter Publlikumsverkehr bei dem Amtsgericht Emmerich am Rhein

Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus bleibt das Amtsgericht Emmerich am Rhein ab sofort bis auf weiteres für den Publikumsverkehr g e s c h l o s s e n.

Hiervon unberührt bleiben Eilanträge für unaufschiebbar notwendige und dringende Rechtshandlungen sowie der Sitzungsdienst. Gerichtstermine finden - sofern keine Abladung erfolgt- statt. Die Öffentlichkeit der Sitzungen wird gewahrt.

Bitte kontaktieren Sie das Amtsgericht wenn es irgendwie möglich ist nur schriftlich, im elektronischen Rechtsverkehr oder -soweit zulässig- per E-Mail oder telefonisch.

Aufgrund des derzeitigen hohen Aufkommens von Anrufen kann es vorkommen, dass die Leitungen des Öfteren ggfls. auch etwas länger besetzt sind. Versuchen Sie es bitte später noch einmal. Wir danken für Ihr Verständnis.

Die Erreichbarkeit eines Richters für unaufschiebbare Amtshandlungen (Haftsachen, Unterbringungssachen) in der Zeit von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr ist an allen Tagen sichergestellt. Dies geschieht dadurch, dass ein Richter außerhalb der o. g. Öffnungszeiten eine telefonische Rufbereitschaft wahrnimmt. Die entsprechende Telefonnummer ist u. a. der Polizei und den Ordnungsämtern des hiesigen Bezirks bekannt.

Personen- und Gepäckkontrolle beim Amtsgericht Emmerich am Rhein

Bei dem Amtsgericht Emmerich am Rhein findet eine Zugangskontrolle statt. Alle Besucher sowie mitgeführtes Gepäck werden einer Kontrolle auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände (zum Beispiel Messer, Scheren, spitze Nagelfeilen, Pfefferspray) unterzogen. Mit solchen Gegenständen dürfen Sie das Gericht nicht betreten; das Gericht kann solche Gegenstände auch nicht vorübergehend für Sie aufbewahren. Lassen Sie deshalb bitte gefährliche Gegenstände zu Hause, wenn Sie das Gericht besuchen.

Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie maximal 15 Minuten vor Beginn Ihres Termins das Gebäude betreten.

Bitte bedenken Sie, dass die Kontrollen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen. Das Amtsgericht bedankt sich für Ihr Verständnis.